Kurzzeit-Kennzeichen
Das Kurzzeit-Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten wird auf Antrag für die Dauer von maximal 5 Tagen erteilt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
Vom Biker für Biker
Das Kurzzeit-Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten wird auf Antrag für die Dauer von maximal 5 Tagen erteilt. Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.