Motorrad-Versicherung - Geltungsbereich
Das IVK -Abkommen regelt lediglich den geographischen Umfang der Kfz-Haftpflichtdeckung und trifft keine Aussage zum internationalen Geltungsbereich der Kaskoversicherung, der Schutzbriefe und der Unfallversicherung.
Dennoch bieten wir in den Ländern, in denen das IVK -Abkommen wirksam mit uns vereinbart ist, auch im Rahmen der Nebensparten Versicherungsschutz, sofern eine dieser Sparten abgeschlossen ist.
Der aktuelle Geltungsbereich unserer Motorrad-Versicherungen kann hier nachgelesen werden: Geltungsbereich
Bei Fahrten ins Ausland sollte die IVK immer mitgeführt werden.
Besonderheiten Russland
Russland ist seit dem 01.01.2009 dem IVK-Abkommen beigetreten. Beim Grenzübertritt muss keine Grenzversicherungspolice mehr abgeschlossen werden, sofern das Versicherungsunternehmen Russland auf seiner IVK aufführt.
Dies ist bei uns nach wie vor nicht der Fall. Unsere IVK umfasst Russland nicht!
Wir wollen in Ausnahmefällen (guter Schadenverlauf, keine negativen Auffälligkeiten, kein Monokunde) unseren Kunden auch in Russland den notwendigen Versicherungsschutz gewähren. Deshalb haben wir IVK gesondert aufgelegt, die auch Russland umfassen. Es wird gebeten, sich im Bedarfsfall uns zu wenden. Die Karten werden nur einzeln für bestehende Versicherungsverträge nach vorheriger Risikoprüfung ausgegeben (keine Blankoausgabe, keine Sammelbestellung möglich).
Im Bedarsfall sprechen Sie uns bitte an.
Besonderheiten Zypern (türkischer Teil)
Im türkischen Teil Zyperns wird die IVK nicht anerkannt. Dennoch ist es für einige unserer Kunden wichtig, bei Grenzübertritt eine Bestätigung über den hiesigen KH-Versicherungsschutz vorlegen zu können. Dadurch kann oftmals der Abschluss einer Grenzversicherungspolice verhindert werden.
Im Bedarsfall sprechen Sie uns bitte an.
Besonderheiten Mazedonien/Nordmazedonien
Die im Frühjahr 2019 erfolgte Umbenennung von Mazedonien (F.Y.R.O.M) in Nordmazedonien hat bisher keine Auswirkungen auf das Länderkürzel, welches auf der Vorderseite der IVK unverändert MK lautet.
Der Ländername der Rückseite muss allerdings spätestens bis zum 10.04.2021 von F.Y.R.O.M auf Nordmazedonien geändert werden. Die Anpassung erfolgt bereits in 2019.
Kunden, die ab 2021 nach Nordmazedonien reisen wollen, eine kann auf Anforderung eine neue IVK ausgestellt werdenn. Wir weisen darauf hin, dass wir evtl. „Strafzahlungen“ oder Kosten für unnötige Grenzpolicen an der nordmazedonischen Grenze wegen „falscher“ IVK nicht übernehmen.
Im Bedarsfall sprechen Sie uns bitte an.
Grenzversicherungspolice
Der Abschluss einer Grenzversicherungspolice ist i.d.R. in den Ländern notwendig, die nicht dem IVK-Abkommen beigetreten sind bzw. für die wir keine IVK ausstellen.
Die Kosten für den Abschluss einer Grenzversicherungspolice werden durch uns nicht übernommen.
Ausweitung des Versicherungsschutzes
Eine Ausweitung des geographischen Geltungsbereichs unserer Kraftfahrt-Versicherung auf Länder und Gebiete außerhalb Europas, die nicht unter das IVK -Abkommen fallen, ist nicht möglich. Eine Schadenregulierung wäre mit erheblichen Problemen verbunden.
Das gleiche gilt für asiatische Gebiete von Ländern Osteuropas, deren europäischer Teil durch den Geltungsbereich der Kraftfahrtversicherung umfasst ist.
Ländertabelle mit Hinweisen
(Stand: 30.10.2024)
Für die mit J* oder J gekennzeichten Länder (Spalte Anmerkungen) finden Sie die entsprechenden Hinweise im oberen Teil dieser Seite.